BMC.ag
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Die Kalkulation von Baupreisen ist in Deutschland nicht durch Gesetze oder Verordnungen geregelt. Die Methode zur Ermittlung von Baupreisen können Unternehmen frei wählen. Die meisten Unternehmen ermitteln die Baupreise über eine Zuschlagkalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen oder über die Angebotsendsumme.

Um Angebote verschiedener Bieter mit unterschiedlichen Kalkulationsmethoden vergleichen zu können, verwenden öffentliche Auftraggeber einheitliche Formblätter, die von allen Bietern vollständig auszufüllen sind. Auf dieser Grundlage werden dann auch Preise für Nachtragsleistungen bzw. Mengenabweichungen ermittelt.

Im VOB-Vertrag regelt §2 Abs. 3, dass Mengenänderungen einen Umfang von +/- 10% annehmen dürfen, ohne dass der Einheitspreis geändert wird. Wird dieser Umfang über- oder unterschritten, sind auf Grundlage der vereinbarten Preise neue Preise zu ermitteln, wenn einer der Vertragspartner dies verlangt.

Ähnlich sind die VOB-Regelungen für geänderte und zusätzliche Leistungen in §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 ausgelegt. Beide Regelungen verlangen die Ermittlung neuer Preise auf der Basis vereinbarter Preise. Wie dies im Detail zu erfolgen hat, regelt die VOB/B jedoch nicht.
Wir unterstützen bei der Ermittlung und der Prüfung der anzusetzenden Preise.