BMC.ag
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Baubetriebliche Nachträge

Wir haben eine Analyse von mehr als 50 von uns begleiteten Bauvorhaben aus dem Hoch- und Schlüsselfertigbau, sowie aus dem Straßen- und Tiefbauprojekte durchgeführt. Die Ursachen für Störungen des Bauablaufs und ihre relative Häufigkeit stellen sich dabei wie folgt dar:
31% verspätete oder fehlerhafte Planlieferungen seitens des AG
20% fehlende Baufreiheit, verspäteter Baubeginn seitens des AG
18% Leistungs-/ Planungsänderungen seitens des AG
14% mangelhafte eigene Planung/ Arbeitsvorbereitung seitens des AN
12% verspäteter Baubeginn seitens des AN
5% unzureichender Einsatz von Personal/ Material/ Geräten seitens des AN

Aus Sicht des Auftragnehmers sind vor allem die Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu betrachten, da sie den Ausgangspunkt für Nachträge zum gestörten Bauablauf bilden.
Aus der Auflistung wird deutlich, dass etwa die Hälfte der Störungsursachen in direktem Zusammenhang mit Planungsleistungen und Leistungsänderungen durch den Auftraggeber stehen. Das auftragnehmerseitige Claim-Management wird somit seinen Fokus auf die Planungsaktivitäten des Auftraggebers legen.

Nachträge zum gestörten Bauablauf sollen - unabhängig von der juristischen Anspruchsgrundlage - die Ansprüche des Auftragnehmers nachvollziehbar darstellen und in der Höhe berechnen. Eine derartige Darstellung verlangt eine detaillierte Dokumentation, die möglichst baubegleitend aufgenommen wird. Nur mit einer solchen Dokumentation kann die Darstellung anschaulich und verständlich erfolgen.

Dabei ist zu beachten, dass der Auftragnehmer den ursprünglich vereinbarten Bauablauf unter Berücksichtigung von auftraggeberseitig zu vertretenen Behinderungssachverhalten fortzuschreiben hat. Den so entwickelten Bauablauf bezeichnet man als modifiziertes Bau-SOLL. Nur die darin ermittelten Mehraufwendungen sind vergütungsfähig und stellen die berechtigten Ansprüche des Auftragnehmers dar. Parallele oder konkurrierende Sachverhalte, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, können v.a. die Ansprüche auf Geld – ggfs. aber auch auf Zeit – mindern.
Das auftraggeberseitige Anti-Claim-Management wird seinen Fokus auf die Nachweisführung für die behaupteten Kausalzusammenhänge von Störungsereignissen legen.

Wir unterstützen bei der Ermittlung und der Prüfung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen.