BMC.ag
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Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt typischerweise nach erbrachter Leistung zu den vereinbarten Konditionen und Preisen. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Preis für die Leistung pauschaliert wurde oder ob die Abrechnung nach Einheitspreis erfolgt.

Im Falle der Pauschalierung erfolgt die Abrechnung des fertiggestellten Werkes zum vereinbarten Pauschalpreis – unabhängig davon, welche Aufwendungen im Detail erforderlich waren, um das Werk zu errichten. Mögliche Fehler bei der Mengenermittlung, die Grundlage für den Vertrag waren, bleiben unberücksichtigt. Das Mengenermittlungsrisiko geht auf den Auftragnehmer über.

Anders verhält es sich beim Einheitspreisvertrag. Hier rechnet der Auftragnehmer die tatsächlich erbrachte Leistung ab. Für die Abrechnung werden i.d.R. im Vertrag vereinbarte Abrechnungsregeln angewandt. Die Abrechnung muss für den Auftragnehmer prüfbar erfolgen. Mögliche Fehler bei der Mengenermittlung, die Grundlage für den Vertrag waren, werden korrigiert. Die Abrechnungsmengen können sich nach oben und unten auch ohne Anordnung des Auftraggebers ändern, der Gesamtpreis für die Leistung ändert sich entsprechend.

Wir unterstützen bei der Ermittlung und der Prüfung der Abrechnungsmengen.