Gerichtsgutachten
Entsprechend des gerichtlichen Beweisbeschlusses und der vorgelegten Unterlagen / Gerichtsakte der Parteien werden Fragestellungen zu allen Aspekten des Baubetriebs — auf dem Gebiet der Baupreisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörung im Hoch- und Ingenieurbau — beantwortet.
Das Gerichtsgutachten dient vornehmlich dem Gericht als ein Mittel zur Beurteilung der Sachlage und der streitgegenständlichen Forderungen.