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Gerichtsgutachten

Entsprechend des gerichtlichen Beweisbeschlusses und der vorgelegten Unterlagen / Gerichtsakte der Parteien werden Fragestellungen zu allen Aspekten des Baubetriebs — auf dem Gebiet der Baupreisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörung im Hoch- und Ingenieurbau — beantwortet.

Das Gerichtsgutachten dient vornehmlich dem Gericht als ein Mittel zur Beurteilung der Sachlage und der streitgegenständlichen Forderungen.