BMC.ag
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Behinderungsmanagement

Kaum ein Bauvorhaben, an welchem mehrere Beteiligte arbeiten wird völlig reibungslos ablaufen. Die Ursachen können vielschichtig sein. In Bauverträgen wird üblicherweise geregelt, dass Auftragnehmer gegenüber Ihrem Auftraggeber Behinderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen haben. Die Anzeigepflicht des Auftragnehmers hat den Sinn, den Auftraggeber schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, mögliche Störungen des geplanten Bauablaufs umgehend zu prüfen und abwenden zu können.

Für den Auftragnehmer besteht wiederum ein erhebliches Interesse an der unverzüglichen und ordnungsgemäßen Anzeige, da er damit seine Ansprüche auf Berücksichtigung der hindernden Umstände sichert. Allein mit der Anzeige ist es jedoch nicht getan. Vielmehr ist es auch die Pflicht des Auftragnehmers die Entwicklung und den Wegfall der hindernden Umstände nachzuhalten.

Ähnlich verhält es sich jedoch auch für den Auftraggeber. Seine Pflicht ist es, die zur Anzeige gebrachten Behinderungen zu prüfen, ggf. abzuwehren oder deren Beseitigung zu organisieren und zu verfolgen sowie den Auftragnehmer nach Wegfall der Behinderung zu informieren. Bei komplexen und extrem gestörten Bauvorhaben sehen sich die Projektbeteiligten hier häufig großen Herausforderungen ausgesetzt. Wir helfen Ihnen, diesen erfolgreich zu begegnen.

Die Erfassung und Verwaltung erfolgt auf Grundlage der Objektmatrix des jeweiligen Projektes, so dass eine Gegenüberstellung mit anderen Projektdaten z.B. über einen Terminplan möglich ist.