BMC.ag
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Der Auftragnehmer ist zur Lieferung des Werkes mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften verpflichtet. Abweichungen zwischen der Erbringung vertraglich vereinbarter und tatsächlich erbrachter Leistungen müssen erkannt werden, um die Leistungsabnahme nicht zu gefährden.

BMC überprüft, auch baubegleitend, wie sichergestellt wird, dass vertragliche Pflichten eingehalten werden und erarbeitet Hinweise für Prozesskorrekturen, um Schäden für die Beteiligten abzuwenden.