BMC.ag
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Der Auftraggeber ist zur Zahlung des bestellten Werkes verpflichtet. Abweichungen zwischen genehmigten, vertragskonform zu erbringenden, ausgeführten und abgerechneten Leistungen müssen erkannt werden, um die gegenseitige Vertragserfüllung in Bezug auf die Abrechnung der Leistungen sicherzustellen.

BMC übernimmt die Überprüfung der Prozesse der Rechnungslegung und erteilt Empfehlungen zur Korrektur der Prozesse der Leistungsabrechnung und der Kostenkontrolle.